Seminare & Workshops

Die Seminare und Workshops sind wichtig weil.. blahdiblah.. durch Aus- und Fortbildung usw…
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Zielsetzung und Zielgruppe

Die Kompaktausbildung „Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)“ richtet sich an Immobilienakteure, die ihr Wissen im Bereich der Immobilienbewertung systematisch aufbauen und vertiefen wollen. In vier Blöcken lernen Sie gezielt, worauf es bei der Immobilienbewertung ankommt und können so in der abschließenden Prüfung Ihr Wissen unter Beweis stellen. Mit dieser Kompaktausbildung schaffen Sie sich fundiertes Fachwissen im Bereich der Immobilienbewertung, welches Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit zu Gute kommt.

Die Kompaktausbildung richtet sich insbesondere an:

  • Immobilienmakler
  • Mitarbeiter aus den Immobilienabteilungen von Banken, Versicherungen und Versorgungskassen
  • Mitarbeiter aus Immobilienunternehmen
  • Mitarbeiter aus Sachverständigenbüros, die bereits erste Erfahrungen im Bereich der Immobilienbewertung haben
  • Mitarbeiter aus Immobilienabteilungen der Kommunen
  • Architekten, Bau- und Vermessungsingenieure, die sich fundierte Kenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung aneignen wollen
  • Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Praktikanten und Berufseinsteiger in der Immobilienwirtschaft

Lehrgangskonzept

Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Lehrgangskonzepte verschiedener Akademien. Für den Interessenten ist es daher schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, das für ihn ideal Passende zu finden. Auswahlkriterien sollten dabei sein:

  • Auf die Teilnehmer abgestimmte und in sich abgeschlossene Blöcke. Wird der Teilnehmer dort abgeholt, wo er steht?
  • Die didaktisch aufeinander aufgebauten Blöcke.
  • Der sehr hohe Praxisbezug durch Dozenten aus der Praxis inklusive ihrer Erstattung von Gutachten.
  • Die Gewährleistung einer sehr hohen Qualität der Ausbildung durch Referenten mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund zur Betrachtung der Immobilienbewertung aus verschiedenen Perspektiven.
  • Die Klausuren und Übungen zur persönlichen Lernkontrolle und zur besseren Nachhaltigkeit des Erlernten.
  • Die optimale inhaltliche Abstimmung der Referenten untereinander.
  • Die Begrenzung auf maximal 12 Teilnehmer zur besseren Umsetzung der Inhalte.
  • Die Möglichkeit, gegebenenfalls Teile einzeln zu buchen oder bei entsprechender Vorbildung gewisse Teile abzuwählen.
  • Umsetzung des Gelernten in einem intensiven Gutachtentraining.
  • Eine qualifizierende Abschlussprüfung, dokumentiert mit einem entsprechenden Siegel.

Auf Grundlage dieser genannten Kriterien führt die Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung die Ausbildung zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken in einer hinsichtlich Zeit und Kosten überschaubaren kompakten Weise durch.

Der Lehrgang findet in vier Blöcken mit jeweils 3 Tagen und einer eintägigen Abschlussprüfung mit nachstehenden Inhalten statt:

  1. Grundtatbestände, Ertragswert, Sachwert, Mietrecht und Mietwert
  2. Bau- und Planungsrecht, Bodenwert und Vergleichswert,
    Gutachtentraining I
  3. Mathematisch-Formale Instrumente, Rechte und Lasten, Gewerbeimmobilien
  4. Vertiefung und Abschluss, Plausibilisierung eines Verkehrswerts,
    Gutachtentraining II
    Abschlussprüfung

Teilnahmebedingungen

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Bestätigung. Unsere AGB inkl. Prüfungsordnung, die in der Internet-Präsenz www.degib.de eingesehen und heruntergeladen werden können, sind wesentlicher Inhalt des zwischen uns zustande gekommenen Vertrages. Die aus der Rechnung ersichtliche Teilnahmegebühr ist in zwei Raten fällig. Bei Stornierung der Teilnahme ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 297,50 EUR inkl. 19% ges. MwSt (250,00 EUR netto) erhoben. Wird die Anmeldung nach diesem Termin ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers zurückgezogen, werden 50% der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe fällig. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Programmänderungen aus aktuellem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

  1. Anmeldeverfahren, verbindliche Zusage
    1.1 Der Teilnehmer muss sich schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) bei der Geschäftsstelle der degib-Akademie anmelden. Von dort erhält er nach Prüfung seiner Anmeldung eine Bestätigung sowie eine Rechnung, die spätestens zwei Wochen vor Beginn des Lehrgangs fällig ist. Mit seiner Anmeldung erkennt er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, die auch in der Internet-Präsenz www.degib.de veröffentlicht sind.
    1.2 Spätestens nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer von der Geschäftsstelle eine verbindliche Zusage auf einen Platz im Lehrgang.
  2. Gebühren und Rabatte
    2.1 Die Teilnehmergebühr beträgt 5.295 EUR inkl. 19% ges. MwSt. für den gesamten Lehrgang (Blöcke 1-4 sowie Abschlussprüfung). Die Buchung einzelner Teile des Lehrgangs ist nicht vorgesehen; der Lehrgang kann nur komplett gebucht werden.
    2.2 Die Abschlussprüfung kann jedoch einzeln gebucht werden, wenn sie als Wiederholungsprüfung im Sinne von 5.2 der Prüfungsordnung gilt oder der Vorstand im begründeten Einzelfall einen Kandidaten zur Prüfung zulässt, der bereits die entsprechende Qualifikation nachweist. Die Gebühr für die Abschlussprüfung beträgt 892 EUR inkl. 19% ges. MwSt..
    2.3 degib-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 20 Prozent.
    2.4 Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer aus einem Unternehmen erhalten der zweite und jeder weitere Teilnehmer einen Rabatt von 10 Prozent.
    2.5 Es ist nur eine Rabattierung, entweder gemäß 2.3 oder gemäß 2.4, vorgesehen.
    2.6 Für das personalisierte degib-Siegel wird eine Gebühr von 95 EUR inkl. 19 % ges. MwSt erhoben.
  3. Gebühren bei Stornierung, Rückerstattung, Umbuchung
    3.1 Wird ein verbindlich zugesagter Platz im Lehrgang ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn vom Teilnehmer storniert, wird eine Bearbeitungsgebühr von 297,50 EUR inkl. 19 % ges. MwSt. erhoben.
    3.2 Wird ein verbindlich zugesagter Platz im Lehrgang ohne Nennung eines Ersatzteilnehmers später als 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn vom Teilnehmer storniert, werden 50 Prozent der Teilnehmergebühr erhoben.
    3.3 In den Fällen 3.1 und 3.2 wird eine bereits geleistete Teilnehmergebühr entsprechend vermindert zurückerstattet.
    3.4 Bei Stornierung am Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung.
    3.5 Eine Stornierung ist schriftlich an die Geschäftsstelle der degib-Akademie zu richten.
    3.6 Wird der Besuch des Lehrgangs aus zwingenden persönlichen Gründen (Krankheit, dienstliche Versetzung etc) abgebrochen, so kann eine Fortsetzung im nächst folgenden Lehrgang erfolgen. Darüber entscheidet auf Antrag des Teilnehmers der Vorstand der degib-Akademie. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr erfolgt in diesem Falle nicht. Eine neuerliche Teilnehmergebühr wird allerdings auch nicht erhoben.
  4. Leistungen der degib-Akademie
    4.1 Die Referenten sind aufgefordert, selbstinstruierende Lehrgangsmaterialien für die Teilnehmer zu verfassen. Die Referenten stimmen das Block-orientierte Lehrgangsprogramm untereinander ab. Curriculum und fachliche Leitung verbleibt bei der degib-Akademie.
    4.2 Zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsstandards im Unterricht und in den Gruppenarbeiten wird ein Lehrgang mit maximal 25 Teilnehmern durchgeführt.
    4.3 Ein entsprechendes Catering (Mittagessen etc) wird gewährleistet.
  5. Sonstige Vereinbarungen
    5.1 Für die Urheberschaft der Lehrgangsmaterialien und deren Verwertungsrechte sind die Referenten allein verantwortlich. Inhalte der Lehrgangsmaterialien dürfen von den Teilnehmern nur verwertet werden, wenn derartige Rechte nicht verletzt werden. Die degib-Akademie haftet insofern nicht.
    5.2 Die degib-Akademie haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Beschädigungen der Referenten oder Teilnehmer, es sei denn, sie hat dies mindestens grob fahrlässig zu vertreten.
    5.3 Die degib-Akademie behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen Programm- oder Referentenänderungen vorzunehmen. In diesen Fällen besteht keine Pflicht zur Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Teilnehmergebühr.
    5.4 Die degib-Akademie behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen einen geplanten Lehrgang abzusagen. In diesem Fall wird die Teilnehmergebühr unverzüglich zurückerstattet.
    5.5 Als Gerichtsstand ist der Sitz der Geschäftsstelle vereinbart.
  6. Prüfungen und Abschlusszertifikat
    Ablauf und Umfang der Prüfungen im Verlauf des Lehrgangs und der Abschlussprüfung sowie Hinweise zur Erlangung des Abschlusszertifikats sind in einer Prüfungsordnung zusammengefasst, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.
    Die Prüfungsordnung enthält auch Regelungen zur Überwachung durch den Prüfungsausschuss der degib-Akademie. Akademie der Deutschen Gesellschaft für Immobilienbewertung e.V.

Diese Prüfungsordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kompakt-Ausbildung der degib-Akademie.

  1. Teile der Prüfung
    1.1 Zu Beginn der Blöcke 2,3 und 4 wird jeweils eine Klausur zur Lernkontrolle (60 Minuten) gestellt.
    1.2 Eine Abschlussprüfung beinhaltet eine schriftliche Prüfung (120 Minuten) und eine mündliche Prüfung (pro Kandidatenpaar 30 Minuten).
    1.3 Teil der Abschlussprüfung ist auch die Anfertigung eines Gutachtens.
  2. Umfang der Prüfungsteile
    2.1 Die Lernkontrollen zu 1.1 beinhalten die Lerninhalte des jeweils vorangegangenen Blocks.
    2.2 Die Abschlussprüfung zu 1.2 beinhaltet sowohl im schriftlichen Teil als auch im mündlichen Teil die Lerninhalte aller Blöcke.
    2.3 Das Gutachten soll in Aufbau und Form dem entsprechen, was im Block 2 vermittelt wurde.
  3. Beurteilung der Prüfungsteile
    3.1 Bei den Lernkontrollen (schriftliche Prüfungen zu 1.1) können jeweils maximal 20 Punkte erreicht werden. Ab 16 Punkten (80 Prozent der Maximalleistung) gilt eine Prüfung als bestanden. Eine nicht bestandene oder abgeleistete Lernkontrolle hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abschlussprüfung. Jeder Punkt, der 16 Punkte überschreitet, wird jedoch als „Bonuspunkt“ auf die Punktzahl der Abschlussprüfung vorab angerechnet.
    3.2 Bei der schriftlichen Abschlussprüfung können maximal 40 Punkte erreicht werden. Bei der mündlichen Abschlussprüfung können maximal 40 Punkte erreicht werden.
    3.3 Bei der Beurteilung des eingereichten Gutachtens können maximal 20 Punkte erreicht werden.
  4. Abschlussprüfung
    Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen mit den jeweils erreichbaren Punkten:
    4.1 Schriftliche Abschlussprüfung (max. 40 Punkte)
    4.2 Mündliche Abschlussprüfung (max. 40 Punkte)
    4.3 Eingereichtes Gutachten (max. 20 Punkte)
    Eine Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn mitsamt den Bonuspunkten aus den Lernkontrollen (schriftliche Prüfungen zu 1.1) insgesamt mindestens 80 Punkte erreicht worden sind.
  5. Nachholen von Prüfungsteilen
    5.1 Bei den Lernkontrollen (schriftliche Prüfungen zu 1.1) sind Nachholungen grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn aus persönlichen Gründen (zum Beispiel Krankheit, zu spätes Erscheinen etc) nicht zur Prüfung angetreten oder eine Prüfung abgebrochen wurde.
    5.2 Eine nicht bestandene Abschlussprüfung gemäß 4. kann in dem nächst folgenden Lehrgang einmal nachgeholt werden. Dabei werden vorher erbrachte Bonuspunkte angerechnet.
    5.3 Der Vorstand kann in einem begründeten Einzelfall eine Ausnahme zulassen.
  6. Zertifikat der degib
    Nach bestandener Abschlussprüfung stellt die Deutsche Gesellschaft für Immobilienbewertung e.V. (degib) ein entsprechendes Zertifikat aus. Dieses Zertifikat berechtigt den/die Teilnehmer/in fünf Jahre, gerechnet vom Tag der bestandenen Prüfung an, sich „Sachverständige/r für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (degib)“ zu nennen. Spätestens alle fünf Jahre, gerechnet vom Tag der bestandenen Prüfung an, ist ein erneutes Prüfungsgespräch mit mindestens ausreichendem Ergebnis vor dem Prüfungsausschuss der degib-Akademie abzulegen.
    Zur Sicherstellung der fachlichen Qualifikation des Zertifikatsinhabers hat dieser eine jährliche Weiterbildung von mindestens 2 Tagen im Sachgebiet der Immobilienbewertung nachzuweisen. Diesbezügliche Nachweise, z.B. Teilnahmebestätigungen, müssen der degib-Akademie unaufgefordert bis spätestens zum 31. Januar des auf das Nachweisjahr folgenden Kalenderjahres vorgelegt werden. Die Vorlage der Nachweise hat erstmals für das auf das Prüfungsjahr folgende Kalenderjahr zu erfolgen.
    Für die Überwachung der Qualitätsstandards und Prüfung der Weiterbildungsaktivitäten der Sachverständigen wird eine Gebühr von 40 EUR inkl. 19 % ges. MwSt. erhoben.
    Das Zertifikat berechtigt auch, ein personalisiertes Siegel sowie das Logo der degib zu benutzen, sofern eine ordentliche Mitgliedschaft in der degib vorliegt

4600,00€

5474,00€
inkl. 19% ges. MwSt.

Zum Thema

Gewerbeimmobilien sind vielfältig und komplex. Sie reichen vom einfachen Büro über Einzelhandelsimmobilien bis hin zu großen Industriewerken und Logistikanlagen. Auch in ihrer Struktur sind sie reichlich heterogen. Wie ist die richtige Herangehensweise? Worauf muss ich bei deren Bewertung achten und was muss ich alles berücksichtigen? Woher bekomme ich welche dafür erforderlichen Daten?

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, verschiedene Typen von Gewerbeimmobilien methodisch sicher mittels des Ertragswertverfahrens nach § 17 ImmoWertV zu bewerten.

Wesentliche Inhalte

  • Typologie der klassischen Gewerbeimmobilien
  • Bestandsaufnahme und Dokumentation
  • Altlasten und Brandschutz
  • Standortanalyse und Standortbewertung
  • Wahl des Wertermittlungsverfahrens
  • Mietflächendefinitionen
  • Datenrecherche und Ableitung der marktüblichen Mieterträge
  • Praxisbeispiele mit Modellrechnungen

380,00€

452,20€
inkl. 19% ges. MwSt.

Zum Thema

Der Sachverständige für die Immobilienbewertung muss in verschiedenen Disziplinen besondere Kenntnisse haben, um ein für den Rechtsverkehr taugliches Gutachten erstellen zu können. Viel wichtiger als die Kenntnis von Spezialproblemen einzelner Disziplinen ist aber ein grundlegendes Verständnis der die Wertermittlung beeinflussenden Faktoren und Rechtsvorschriften. Nur so kann der Sachverständige das für seine Arbeit dringend erforderliche Problembewusstsein entwickeln.

Zielsetzung

Der Sachverständige muss insbesondere bei der Ertragswertermittlung rechtssicher den Rohertrag herleiten können; dies ist unter anderem Zielsetzung und Schwerpunkt dieses Seminars.

Wesentliche Inhalte

  • Struktur des Mietrechts
  • Grundlegende Begriffe (tatsächliche, nachhaltige, ortsübliche Miete, Kostenmiete etc.)
  • Ableitung von Mieten – Der Rohertrag im Verkehrswertgutachten
  • Kündigung eines Mietverhältnisses
  • Besonderheiten bei gewerblichen Mietverhältnissen

380,00€

452,20€
inkl. 19% ges. MwSt.

Zum Thema

Grundstücksbezogene Rechte und Lasten können die zulässige wirtschaftliche Nutzung sowie die Ertragsfähigkeit von Grundstücken und somit den Verkehrswert erheblich beeinflussen. Anhand von Beispielen aus der Praxis des Referenten oder der Teilnehmer werden die unterschiedlichen Rechte und Belastungen aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Das Thema „Erbbaurecht“ wird wegen des Umfangs jedoch nochmals in einem späteren Workshop gesondert angeboten.

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern das Erkennen von und den Umgang mit Rechten und Lasten nahe zu bringen.

Wesentliche Inhalte

  • Vertraglich vereinbarte Rechte und Lasten mit dinglicher Sicherung
  • Vertraglich vereinbarte Rechte und Lasten ohne dingliche Absicherung
  • Öffentlich-Rechtliche Vorschriften
  • Sonstige gesetzliche Bestimmungen

380,00€

452,20€
inkl. 19% ges. MwSt.

Zum Thema

In der Praxis ist mindestens jedes zweite Verkehrswertgutachten mit teilweise eklatanten Mängeln behaftet. Nicht nur, weil vielleicht ein Ermessensspielraum überzogen ausgeschöpft wurde oder gar Recherchefehler vorliegen, sondern vor allem, weil gegen grundlegende Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Oftmals wurden auch Vorgehensweisen gewählt, die dem Einzelfall nicht adäquat sind.

Zielsetzung

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmer in die Lage zu versetzen, diese Fehler mit bewährten Techniken aus der Praxis aufzuspüren. Ein so genanntes Gefälligkeitsgutachten lässt sich zum Beispiel oft relativ einfach erkennen. Ziel ist es aber auch darzustellen, bei welchen Komponenten einer vorliegenden Wertermittlung ein obergutachterlicher Streit obsolet ist.

Wesentliche Inhalte

  • Feststellung der Qualifikation des Autors und der Qualität seines Gutachtens
  • Die systematische dreistufige Vorgehensweise des Obergutachters
  • Gutachtenerstattungsgrundsätze
  • Checklisten zur Prüfung
  • Konformität mit ImmoWertV

380,00€

452,20€
inkl. 19% ges. MwSt.